Inklusive Bildung - Jetzt!
fordert die Integration und Teilhabe von behinderten Schüler/innen an heterogenen Lerngruppen an allgemeinen Schulen (gemäß einer UN-Konvention) Details bei den Themen |
| Die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen ist der Anlass, eine grundlegende Neuorientierung der Bildungspolitik in Deutschland zu fordern. Das Menschenrecht auf Bildung, wie es von den Vereinten Nationen in mehreren, von der Bundesrepublik ratifizierten Menschenrechtsverträgen kodifiziert wurde, umfasst:
- Das Abkommen über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte schreibt vor, dass allgemeine Bildung ohne Diskriminierung zugänglich, allen verfügbar, von Eltern und Kindern akzeptiert und dem Stand der Wissenschaft und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden muss.
- Die Konvention über die Rechte des Kindes verpflichtet die Vertragspartner, alle verfügbaren Mittel einzusetzen, damit Bildung möglichst vollständige soziale Integration und Entfaltung der Persönlichkeit eines jeden Kindes befördert.
- Die Konvention über die Rechte behinderter Menschen schließlich fordert die Vertragspartner unmissverständlich auf, für "inclusive education" Sorge zu tragen. Das bedeutet: Alle Kinder werden in allgemeinen Schulen in heterogenen Lerngruppen der Vielfalt der Begabung entsprechend unterrichtet. Die nötige individuelle Unterstützung wird zum Kind gebracht.
Inklusion in der Praxis
| Ganztagsschulen |
12.02.2013 |
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| Betreuende Grundschulen |
12.02.2013 |
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| Lernmittelfreiheit |
12.02.2013 |
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